Müssen im Betrieb Personen vorgehalten werden, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz tragen (PSAgA, z.B. für die Begehung von Dächern, auf Hubarbeitsbühnen, etc.) müssen diese jährlich unterwiesen werden.
Wir entwickeln zusammen mit Ihrem Betrieb ein auf Ihre Belange und Prozesse maßgeschneidertes Ausbildungskonzept auf Basis der TRBS 2121 und die DGUV Regel 112-198. Die Ausbildung gliedert sich in einen Theorie- und einen Praxisteil an Ihren jeweiligen Unternehmensstandorten. Bei Erfolg wird die Unterweisung mit einem Zertifikat abgeschlossen.
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