Erstellen von Brandschutzordnungen
Eine Brandschutzordnung regelt den organisatorischen Brandschutz für das Verhalten von Personen innerhalb von Gebäuden oder Betrieben im Brandfall sowie für Maßnahmen, welche Brände verhüten sollen
Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne, Bestuhlungspläne sowie die Stellung von externen Brandschutzbeauftragten, sowie die Schulung und Ausbildung von ausgewählten Mitarbeitern zum Brandschutzhelfer - unser Team, insbesondere bestehend aus erfahrenen Feuerwehreinsatzkräften aller Führungsebenen nimmt sich routiniert und kurzfristig jeder denkbaren Aufgabenstellung an. Ihr renommierter Partner für Ausbildung, Beratung und Organisation im Brandschutz seit 2008.
Eine Brandschutzordnung regelt den organisatorischen Brandschutz für das Verhalten von Personen innerhalb von Gebäuden oder Betrieben im Brandfall sowie für Maßnahmen, welche Brände verhüten sollen
Feuerwehrpläne gehören zu den sog. Führungsmitteln, die die Feuerwehr insbesondere in Sonderbauten benötigt, um sichere und schnelle Hilfe leisten zu können.
Flucht- und Rettungspläne weisen den Nutzern eines Gebäudes den Verlauf der Flucht- und Rettungswege bis zu den Sammelstellen sowie die Standorte von Brandbekämpfungs- und Erste-Hilfe-Einrichtungen aus.
Bestuhlungspläne bzw. Bestuhlungs- und Rettungswegepläne sind für alle Versammlungsstätten zu erstellen, die der Versammlungsstättenverordnung des jeweiligen Bundeslandes unterliegen.
Ein Lageplanschild wird im Einzelfall gefordert, um bei ausgedehnten Gebäuden bzw. Gebäudeteilen eines Anwesens oder Betriebsgeländes im Brandfall eine rasche Orientierung für die Einsatzkräfte der Feuerwehr zu ermöglichen.
Feuerwehrlaufkarten müssen bei Objekten mit Brandmeldeanlagen (BMA) gemäß den jeweiligen Technischen Anschlussbedingungen der integrierten Leitstellen zur Alarmverfolgung erstellt werden.
Von der KK FIRE SERVICES GmbH wird eine Schulungsveranstaltung bei Ihnen im Betrieb für ausgewählte, von Ihnen definierte Mitarbeiter durchgeführt.
Evakuierungs- und Räumungskonzepte, Alarm- und Gefahrenabwehrpläne, Erstellung eines Alarmierungskonzepts uvm.
Wenn der Brandschutzbeauftragte nicht selbst durch den Betrieb gestellt werden kann oder soll, bieten wir diese Leistung als externe Brandschutzbeauftragte an.
In Bayern liegt die Zuständigkeit für die Durchführung der Feuerbeschau bei den Kommunen. Diese entscheiden über die jeweilige Durchführung nach pflichtgemäßem Ermessen.