Erstellen von Brandschutzordnungen
Eine Brandschutzordnung regelt den organisatorischen Brandschutz für das Verhalten von Personen innerhalb von Gebäuden oder Betrieben im Brandfall sowie für Maßnahmen, welche Brände verhüten sollen
Eine Brandschutzordnung regelt den organisatorischen Brandschutz für das Verhalten von Personen innerhalb von Gebäuden oder Betrieben im Brandfall sowie für Maßnahmen, welche Brände verhüten sollen
Feuerwehrpläne gehören zu den sog. Führungsmitteln, die die Feuerwehr insbesondere in Sonderbauten benötigt, um sichere und schnelle Hilfe leisten zu können.
Flucht- und Rettungspläne weisen den Nutzern eines Gebäudes den Verlauf der Flucht- und Rettungswege bis zu den Sammelstellen sowie die Standorte von Brandbekämpfungs- und Erste-Hilfe-Einrichtungen aus.
Bestuhlungspläne bzw. Bestuhlungs- und Rettungswegepläne sind für alle Versammlungsstätten zu erstellen, die der Versammlungsstättenverordnung des jeweiligen Bundeslandes unterliegen.
Ein Lageplanschild wird im Einzelfall gefordert, um bei ausgedehnten Gebäuden bzw. Gebäudeteilen eines Anwesens oder Betriebsgeländes im Brandfall eine rasche Orientierung für die Einsatzkräfte der Feuerwehr zu ermöglichen.
Feuerwehrlaufkarten müssen bei Objekten mit Brandmeldeanlagen (BMA) gemäß den jeweiligen Technischen Anschlussbedingungen der integrierten Leitstellen zur Alarmverfolgung erstellt werden.
Eine Brandschutzordnung regelt den organisatorischen Brandschutz für das Verhalten von Personen innerhalb von Gebäuden oder Betrieben im Brandfall sowie für Maßnahmen, welche Brände verhüten sollen. Sie wird in Deutschland in der Regel auf Grundlage der DIN 14096 erstellt mit den Teilen A, B und C und ist Pflicht für viele Gebäudearten und Arbeitsstätten.
Die Brandschutzordnung (BSO) enthält detaillierte Regeln zur Brandverhütung sowie allgemeinverständliche Verhaltensanweisungen im Brandfall und regelt die Zuständigkeiten für Aufgaben des betrieblichen Brandschutzes.
Diese muss ständig nach den aktuell gültigen Vorgaben aktualisiert und alle zwei Jahre von einer autorisierten Stelle überprüft werden. Basis für die BSO sind in der Regel der Brandschutznachweis in der letztgültigen Fassung sowie die zugehörige Baugenehmigung.
Die Experten von KK FIRE SERVICES beraten Sie zum konkreten Bedarf und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen als Bauherrn oder Nutzer die Inhalte der Brandschutzordnung für das konkrete Objekt bzw. den Betrieb, und überprüfen ihre BSO auch auf Aktualität.
Der Teil A stellt ein Merkblatt mit Verhaltensanweisungen im Brandfall und bei Unfällen dar und richtet sich an alle Personen, die sich in einem Gebäude oder Betrieb aufhalten.
Teil B richtet sich an alle Personen, die sich langfristig oder regelmäßig im Gebäude aufhalten. Er enthält wichtige Regeln zur Verhinderung der Brandentstehung, Vermeidung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen.
Der Teil B wird allen Mitarbeitern in schriftlicher Form ausgehändigt und enthält folgendes:
Der Teil C richtet sich an diejenigen Mitarbeiter eines Betriebes, die mit besonderen Brandschutzaufgaben betraut sind (wie z.B. Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer, Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzwarte, Brandschutzbeauftragte).
In diesem Teil werden alle vorbeugenden und abwehrenden Maßnahmen für diesen Personenkreis mit besonderen Brandschutzaufgaben beschrieben. Auch der Ablauf einer Evakuierung bzw. das Räumungskonzept ist Bestandteil des Teils C. Er enthält folgendes:
Feuerwehrpläne gehören zu den sog. Führungsmitteln, die die Feuerwehr insbesondere in Sonderbauten benötigt, um sichere und schnelle Hilfe leisten zu können.
Sie dienen der Feuerwehr zur raschen Orientierung in einem Objekt und zur Beurteilung der Lage und geben Aufschluss über Angriffswege, Brandschutz- und Löscheinrichtungen sowie besondere Gefahrenschwerpunkte.
Feuerwehrpläne werden durch die Experten von KK FIRE SERVICES auf Grundlage der DIN 14095 sowie örtlichen Vorgaben zur Erstellung von Feuerwehrplänen in Abstimmung mit der zuständigen Feuerwehr bzw. Brandschutzdienststelle erarbeitet. Grundlage für die Feuerwehrpläne ist ferner der geprüfte Brandschutznachweis.
Ebenfalls erforderlich sind in der Regel Ortstermine, die wir zur Aufnahme aller relevanten Informationen benötigen, sowie, nach Fertigstellung der Pläne, im Entwurf Abstimmungen mit der Brandschutzdienststelle zur abschließenden Freigabe.
Flucht- und Rettungspläne weisen den Nutzern eines Gebäudes den Verlauf der Flucht- und Rettungswege bis zu den Sammelstellen sowie die Standorte von Brandbekämpfungs- und Erste-Hilfe-Einrichtungen aus.
Diese Pläne sollen insbesondere ortsunkundigen Personen, eine übersichtliche und schnelle Information über die brandschutztechnische Infrastruktur eines Gebäudes ermöglichen und entscheidende Hinweise über den Verlauf von Rettungswegen sowie über vorhandene Löschgeräte, Sanitätsausstattungen oder Alarmierungseinrichtungen geben.
Die Experten von KK FIRE SERVICES erstellen objektbezogene Flucht- und Rettungspläne, die in Deutschland entsprechend der DIN ISO 23601 und ASR A2.3 angefertigt werden. Die Brandschutzordnung nach DIN 14095 Teil A ist in den Flucht- und Rettungsplänen enthalten.
Bestuhlungspläne bzw. Bestuhlungs- und Rettungswegepläne sind für alle Versammlungsstätten zu erstellen, die der Versammlungsstättenverordnung des jeweiligen Bundeslandes unterliegen.
Der Bestuhlungsplan zeigt die Bestuhlungsart (z.B. Theaterbestuhlung, Bankettbestuhlung, Blocktafel) inklusive der Plätze für Rollstuhlbenutzer, die Bühne oder Szenenfläche, die Anzahl und Breite der Notausgänge sowie den Verlauf der Rettungswege.
Diese Pläne werden durch die Experten von KK FIRE SERVICES erarbeitet und durch die zuständige Ordnungsbehörde geprüft. Die Zahl der genehmigten Besucherplätze darf im Betrieb nicht überschritten und die genehmigten Anordnungen der Besucherplätze nicht geändert werden.
Der Bestuhlungsplan für die jeweilige Nutzung ist in der Regel in der Nähe des Haupteingangs des Versammlungsraums gut sichtbar anzubringen. Häufig werden daher für einen Raum mehrere Bestuhlungsvarianten gezeichnet.
Ein Lageplanschild dient zur Orientierung der Feuerwehr-Einsatzkräfte und wird im Einzelfall gefordert, um bei ausgedehnten Gebäuden bzw. Gebäudeteilen eines Anwesens oder Betriebsgeländes im Brandfall eine rasche Orientierung für die Einsatzkräfte der Feuerwehr zu ermöglichen.
Auf diesem Schild werden insbesondere die Aufstell- und Bewegungsflächen, wie auch die Zu- und Durchfahrten dargestellt. Die Experten von KK FIRE SERVICES erstellen die Schilder in Abstimmung mit der zuständigen Feuerwehr werden Feuerwehrpläne erstellt und auf Grundlage der DIN 14095 sowie örtlichen Vorgaben zur Erstellung von Feuerwehrplänen erarbeitet. Grundlage für die Feuerwehrpläne ist ferner der geprüfte Brandschutznachweis.
Das Schild wird in der Regel nach einem Ortstermin zur Aufnahme aller relevanten Informationen, im Entwurf mit der zuständigen Feuerwehr / Brandschutzdienststelle abgestimmt.
Feuerwehrlaufkarten müssen bei Objekten mit Brandmeldeanlagen (BMA) gemäß den jeweiligen Technischen Anschlussbedingungen der integrierten Leitstellen zur Alarmverfolgung erstellt werden.
Wir erstellen diese Feuerwehrlaufkarten für unsere Kunden nicht nur als reine graphische Leistung, sondern bringen auch feuerwehrtaktische Belange mit ein.