Bescheinigung Brandschutz
Bei Gebäuden der Gebäudeklasse 5, Sonderbauten oder Mittel- und Großgaragen muss der Brandschutznachweis im 4-Augenprinzip einer Prüfung unterzogen werden.
In Bayern entscheidet der Bauherr, ob er den Brandschutznachweis im Genehmigungsverfahren durch einen Prüfsachverständigen für Brandschutz bescheinigen oder durch die untere Bauaufsichtsbehörde genehmigen lässt.
Als eines von nur wenigen Ingenieurbüros und Prüfgesellschaften in Bayern ist KK FIRE REVIEW mit gleich zwei Prüfsachverständigen für Brandschutz vertreten, die den Brandschutznachweis zur Bauvorlage prüfen und bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzung die Bescheinigung Brandschutz I über die Vollständigkeit und Richtigkeit des Brandschutznachweises erstellen dürfen.
Bescheinigung Brandschutz I
Die Belange der Feuerwehr/ Brandschutzdienstelle werden im Rahmen der Prüfung angehört und gewürdigt. Die Erfahrungen der Experten von KK FIRE REVIEW im abwehrenden Brandschutz kommen bei der Würdigung der Belange der Feuerwehr voll zum Tragen. Die Bescheinigung wird in der Regel von einem Prüfbericht begleitet.
Planungsleistungen zum Brandschutz können nach PrüfVBau zur Wahrung des vorgeschriebenen Vier-Augen-Prinzips nicht durch den Prüfsachverständigen für Brandschutz erfolgen. Diese sind vielmehr durch den Ersteller des Brandschutznachweises zu erbringen.
Bescheinigung Brandschutz II
Sofern die Wahl des Bauherrn für die Prüfung des Brandschutznachweises auf den Prüfsachverständigen für Brandschutz gefallen ist (Bescheinigung Brandschutz II), überwacht dieser auch die Umsetzung des von ihm bescheinigten Brandschutznachweises.
Die stichprobenhafte Überwachung der ordnungsgemäßen Bauausführung (hinsichtlich des bescheinigten Brandschutznachweises) – mit dem Ziel der Ausstellung der Bescheinigung Brandschutz II - ist eine nach PrüfVBau vorgeschriebene Prüfleistung.
Unsere Prüfsachverständigen für Brand-
schutz begleiten dabei die Ausführung und bescheinigen die ordnungsgemäße Umsetzung der Maßnahme bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen.
Bescheinigung Brandschutz III
Bei Standardgebäuden, bei denen der Brandschutznachweis nicht im 4-Augenprinzip einer Prüfung unterzogen werden muss, können gleichwohl genehmigungspflichtige Abweichungen von materiellen Anforderungen der Bauordnung vorliegen.
Als Prüfsachverständige für Brandschutz KK FIRE REVIEW können wir bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzung mit der Bescheinigung Brandschutz III diese Abweichungen legalisieren.