Bescheinigungen sicherheitstechnische Anlagen
In den technischen Prüfverordnungen der einzelnen Bundesländer wird die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen geregelt.
Mit unserem Team aus erfahrenen Ingenieuren, Technikern und Meistern, insbesondere Prüfsachverständigen und Sachkundigen, stehen wir Ihnen während der Planung und Errichtung Ihrer Anlagen der Elektrotechnik ELT zur Verfügung und führen die nach Fertigstellung erforderlichen Prüfungen durch. Bei Bedarf erfolgt die Einbindung von Sachverständigenbüros der Gebäudetechnik GBT. Somit stehen wir Ihnen für Fragen zu allen Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung TGA zur Verfügung.
In den technischen Prüfverordnungen der einzelnen Bundesländer wird die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen geregelt.
Gemäß bauordnungsrechtlicher Vorschriften, für z.B. Bayern die Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung (SPrüfV), sind bestimmte sicherheitstechnisch wichtige Anlagen und Einrichtungen hinsichtlich deren Wirksamkeit und Betriebssicherheit vor Inbetriebnahme und wiederkehrend durch Sachkundige zu prüfen und zu bestätigen.
Wir führen diese Schulungen als Inhouse-Schulung oder an ausgewählten Standorten aus. Die Auswahl der einzelnen Schulungsinhalte, sowie deren fachlicher Tiefe, erfolgt in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Sicherheitstechnische Anlagen der Elektro- und Gebäudetechnik werden auf Wirksamkeit und Betriebssicherheit geprüft.
Bei Planung, Errichtung, Änderung oder Anpassung erfolgen Beratungen und Begehungen vor Ort zur Gewährleistung einer fachgerechten Installation von Gewerken der TGA.
Halten Sie sich und Ihre Mitarbeiter*innen auf dem aktuellen Stand der Normung und der baurechtlichen Vorgaben mit Inhouse-Schulungen, deren Inhalte speziell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden.
Die Prüfungen vor Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend sind für sicherheitstechnische Anlagen durch Prüfsachverständige durchzuführen.
Die Wirksamkeit und Betriebssicherheit sonstiger sicherheitstechnisch wichtiger Anlagen und Einrichtungen, an die bauordnungsrechtliche Anforderungen gestellt werden, sind vor der ersten Inbetriebnahme und wiederkehrend durch Sachkundige zu prüfen und zu bestätigen.