Planungsleistungen Ausführung / Vergabe

01

Mitwirkung ZiE/VBG

Wird bei sicherheitsrelevanten Bauprodukten, Bauteilen oder Bauarten von den eingeführten Technischen Baubestimmungen abgewichen oder gibt es gar keine technischen Regeln, ist die Bauwerkssicherheit auf andere Art nachzuweisen.

02

Alarmierungskonzept

Die Alarmorganisation dient der durchgehenden und widerspruchsfreien Umsetzung der Vorgaben des Brandschutznachweises zur Alarmierung.

03

Brandfallsteuertabellen BFST

Brandmeldeanlagen müssen in komplexen Sonderbauvorhaben eine Vielzahl von Aufgaben übernehmen. Dafür müssen sie Signale verarbeiten und Steuerfunktionen übernehmen.

04

Ausführungsplanung

Die Ausführungsplanung beinhaltet die Weiterentwicklung des genehmigten Entwurfs unter ausführungstechnischen Aspekten.

05

Beratung AbZ

Beratung und Prüfung von An- und Verwendbarkeitsnachweisen

06

Mitwirkung LP 6/7

Mitwirkung bei der Ausschreibung und Vergabe, definiert als sechste bzw. siebte Leistungsphase.

07

Löschmittelberechnung

Die Experten von KK FIRE SERVICES führen Bedarfsermittlungen zu den benötigten Löschmitteleinheiten durch, z.B. gemäß der technischen Regel zum Arbeitsschutz ASR 2.2.

01

Mitwirkung ZiE/VBG

Mitwirken bei der Einholung einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE/vBg)

Wird bei sicherheitsrelevanten Bauprodukten, Bauteilen oder Bauarten von den eingeführten Technischen Baubestimmungen abgewichen oder gibt es gar keine technischen Regeln, ist die Bauwerkssicherheit auf andere Art nachzuweisen.

Sofern der Nachweis der Bauwerkssicherheit nicht durch einen allgemeinen Nachweis erfolgen kann, ist für regelungsbedürftige Bauprodukte eine sog. Zustimmung im Einzelfall (ZiE) erforderlich.

Für Bauarten ist anstelle einer allgemeinen Bauartgenehmigung der Nachweis in Form einer vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung (vBg) zu führen.

Dabei ist nachzuweisen, dass der Antragsgegenstand für das konkrete Vorhaben verwendbar ist. D.h., dass von ihm keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit sowie die natürlichen Lebensgrundlagen ausgehen.

Als Nachweis ist ein objektbezogenes Gutachten einer sachverständigen Person bzw. Stelle vorzulegen. Dieses Gutachten muss besagen, ob oder mit welchen Maßnahmen der Antragsgegenstand die im konkreten Fall gestellten bauordnungsrechtlichen Anforderungen (z. B. Feuerwiderstand, Dauerfunktionstüchtigkeit, Rauchschutz) erfüllt.

Die Experten von KK FIRE ENGINEERS unterstützen Sie bei der Erarbeitung der erforderlichen Unterlagen, der Antragstellung und begleiten Sie durch dieses Verfahren.

02

Alarmierungskonzept

Mitwirken beim Erstellen des Alarmierungskonzepts

Die Alarmorganisation dient der durchgehenden und widerspruchsfreien Umsetzung der Vorgaben des Brandschutznachweises zur Alarmierung.

Zu dem Alarmierungskonzept erstellen die Experten von KK FIRE ENGINEERS einen Vorschlag zur Alarmorganisation.

Die Grundzüge dieses Konzepts mit der Gliederung der Alarmierungs- und Evakuierungsabschnitte werden dabei in graphischer, tabellarischer Form oder mit textlichen Erläuterungen dargestellt und mit den Beteiligten, insbesondere dem Betreiber eines Gebäudes sowie weiteren zuständigen Stellen abgestimmt.

Der Vorschlag der Alarmorganisation für das Gebäude enthält in der Regel folgende wesentliche Bestandteile:

  • Räumungsanweisungen im Brandfall
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter/ Sicherheitswache
  • Lokalisierung des Brandes/ Auslösung Intern- und Fernalarm
  • Unterteilung des Sicherungsbereiches in Alarmierungsbereiche
  • Anordnung BMZ und Bedienfeld/er (FIZ)
  • Alarmierung der Feuerwehr
  • Zugangsmöglichkeiten für die Feuerwehr
  • Vorkehrungen, zur Vermeidung von Falschalarmen
  • Alarmorganisation (Tag/Nacht, Arbeits-/Feiertage, Regelbetrieb/Veranstaltungsmodus)
  • Ab-, Ausschaltungen und Wiederinbetriebnahme

Die DIN 14675-1 enthält weitere Hinweise. Mit den Experten von KK FIRE SERVISES und KK FIRE INSPECT besteht ein engmaschiges, verzweigtes Netzwerk mit Kompetenzen im betrieblichen und anlagentechnischen Brandschutz

03

BFST

Brandfallsteuertabellen

Brandmeldeanlagen müssen in komplexen Sonderbauvorhaben eine Vielzahl von Aufgaben übernehmen. Dafür müssen sie Signale verarbeiten und Steuerfunktionen übernehmen.

Zur Darstellung dieser steuerungstechnischen Zusammenhänge und Detaillierung der im Brandschutznachweis funktional beschriebenen Abhängigkeiten dient die Brandfallsteuertabelle.

Die Experten von KK FIRE ENGEINEERS erstellen die BFST im Rahmen der Ausführungsplanung in Form einer Tabellendarstellung. Diese Tabellen werden nach Funktions­bereichen bzw. Alarmierungsbereichen gegliedert und nehmen eine konkrete Zuordnung vor, welches Ereignis bei einem Brandfall zu welcher Reaktion führen soll.

04

Ausführungsplanung

Mitwirkung bei der Ausführungsplanung

Die Ausführungsplanung beinhaltet die Weiterentwicklung des genehmigten Entwurfs unter ausführungstechnischen Aspekten. Als Grundlage für die ausführungsreife Lösung müssen Berechnungen und Dimensionierungen durchgeführt werden – auch hinsichtlich der Anforderungen des Brandschutzes.

Im Rahmen der Ausführungsplanung beraten wir regelmäßig Objekt- und Fachplaner hinsichtlich der integrierten brandschutztechnischen Fachleistung bis zur ausführungsreifen Lösung auf Basis des genehmigten Brandschutzkonzepts bzw. der Fortschreibung durch die Genehmigung.

Dabei wirken wir insbesondere an der Koordination der Fachplanungen an brandschutzrelevanten Schnittstellen mit. In vielen Fällen beinhalten die Leistungen auch das Prüfen von Ausführungsplänen und Montageplänen der Objekt- und Fachplaner hinsichtlich des baulichen Brandschutzes, von Funktionsbeschreibungen des anlagentechnischen Brandschutzes oder die Mitwirkung bei der Einholung von Zustimmungen im Einzelfall/ vorhabenbezogenen Bauartgenehmigungen (siehe ZIE/ VBG)

05

Beratung AbZ

Beratung und Prüfung von An- und Verwendbarkeitsnachweisen

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 16. Oktober 2014 zum Umgang mit Produkten nach sog. „harmonisierten technischen Spezifikationen“ hat in Deutschland wesentliche Änderungen der Regelungen zur Anwendung von Bauprodukten und Bauarten der Länder in Deutschland ausgelöst

Die Änderungen des bauaufsichtlichen Regelungssystems mit der Musterbauordnung (MBO 2016) und der BayBO bzw. den jeweiligen Landesbauordnungen haben bis heute erhebliche Auswirkungen auf die bautechnischen Nachweise. Erschwerend kommt hinzu, dass sich aufgrund des föderalen Aufbaus des Bauordnungsrechts in Deutschland ein heterogenes Bild darstellt.

Die Experten von KK FIRE ENGINEERS informieren Planer und Errichter, welches Regelungssystem für ihr Bauvorhaben zum Zeitpunkt der Anwendung gültig ist und unterstützen bei der Auswahl der geeigneten Bauprodukte und Bauarten.

06

Mitwirkung LP 6/7

Mitwirkung bei der Ausschreibung und Vergabe

Die Vorbereitung der Vergabe bzw. die Mitwirkung daran wird als sechste bzw. siebte Leistungsphase definiert. Die Zusammenstellung der Vergabeunterlagen, sowie die Vergabe selbst betrifft die ausführenden Gewerke. Anforderungen aus dem Brandschutz fließen regelmäßig bereits mit der Brandschutzfachplanung im Rahmen der Leistungsphase 5 ein.

Daher ist eine explizite Beteilung des Brandschutzfachplaners in diesen Phasen nur in Ausnahmefällen erforderlich. Als Ausnahmefälle sind beispielhaft einzelne Leistungsanforderungen aus dem Brandschutz an Bauteile oder die Mitwirkung bei komplexen Funktionalbeschreibungen zu benennen.

Bei etwaigen Alternativausführungsvorschlängen einzelner Bieter überprüfen wir die Einhaltung der entsprechenden Leistungsanforderungen. Aufgrund des nicht unbedingt anwenderfreundlichen europäischen Bauproduktenrechts bzw. dessen Umsetzung in Landesrecht gewinnen diese Beratungsleistungen zunehmend an Bedeutung.

07

Löschmittelberechnung

Bedarfsermittlung Löschmitteleinheiten

Feuerlöscher sind tragbare Kleinlöschgeräte bis 20 kg. Sie dienen dem Ablöschen von Klein- und Entstehungsbränden und enthalten unterschiedliche Löschmittel, die durch in der Regel im Gerät gespeicherten Druck ausgestoßen werden.

Nicht jeder Löscher ist aber auch für jede Art von Brand geeignet. Die Experten von KK FIRE SERVICES führen Bedarfsermittlungen zu den benötigten Löschmitteleinheiten durch, z.B. gemäß der technischen Regel zum Arbeitsschutz ASR 2.2.

Nach Festlegung der Löschmittelmenge werden Vorschläge zur Art und Anzahl der Feuerlöscher, sowie deren Standorte erarbeitet und mit den zuständigen Personen abgestimmt. Dies kann sich auf Planer, Bauherrn oder Nutzer beziehen.

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