Überwachung

Die Objektüberwachung hat den Zweck, die Ausführung von Leistungen auf der Baustelle zu überwachen und stellt bei Bauvorhaben aufgrund ihrer Komplexität eine sehr anspruchsvolle Aufgabe dar.
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Qualitätssicherung Brandschutz (Objektüberwachung)

Brandschutznachweise dienen als Bauvorlage und beschreiben den Zielzustand des Gebäudes nach Umsetzung aller (Bau-) Maßnahmen. Für die Bauphase gelten die bauordnungsrechtlichen Brandschutzanforderungen sinngemäß.

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Erstellen von Brandschutzakten

Im Rahmen der Dokumentation werden zum Zeitpunkt der Fertigstellung alle für den Bauherrn und Betreiber relevanten Dokumente wie der Brandschutznachweis, Baugenehmigungen, Bescheinigungen und Verwendbarkeitsnachweise zu einer Brandschutzakte zusammengeführt.

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Organisation / Durchführung von Wirkprinzipprüfungen

Die Wirk-Prinzip-Prüfung ist eine Überprüfung des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen. Dabei werden in Bezug auf die ablaufenden Brandfallsteuerungen möglichst repräsentative Test-Szenarien durchlaufen.

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Bescheinigung Brandschutz II

Sofern die Wahl des Bauherrn für die Prüfung des Brandschutznachweises auf den Prüfsachverständigen für Brandschutz gefallen ist (Bescheinigung Brandschutz II), überwacht dieser auch die Umsetzung des von ihm bescheinigten Brandschutznachweises.

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Qualitätssicherung Brandschutz (Objektüberwachung)

Im Rahmen der Objektüberwachung erfolgt durch die Experten von KK FIRE ENGINEERS eine brandschutztechnische Begleit­ung der Bauausführung. Diese bieten wir in drei Niveaus mit unterschiedlichen Schwerpunkten an.

In dem Niveau 1 erfolgt eine „Überprüfung der prinzip­iellen Übereinstimmung“ im Wesentlichen anhand von Planabgleichen bzw. der Sichtung der Projektdokumentation. Begehungen vor Ort haben hierbei im Vergleich zu den Niveaus 2 oder 3 einen geringeren Stellenwert.

Es handelt sich im Wesentlichen um eine Plausibilitätskontrolle, bei der Veränderungen erfasst und dokumentiert werden. Dieses Niveau stellt die Grundleistung an und wird etwa auch für die Bestätigung der Übereinstimmung mit dem Brandschutznachweis in der Gebäudeklasse 4 benötigt.

Das Niveau 2 baut auf dem Niveau 1 auf und wird als „systematisch-stichprobenartige Kontrolle“ durch zusätzliche Baustellentermine ergänzt.

Die Präsenz vor Ort kann dabei individuell an die Baustellensituation und die Komplexität der Bauaufgabe angepasst werden. Begehungen erfolgen dabei durch die Experten von KK FIRE ENGINEERS in der Regel in einem 2- bis 4- wöchigen Turnus.

Die Auswahl der Stichproben zielt in der Regel auf Bauteil-Typen und deckt regelmäßig wiederkehrende Bauteile ab, arbeitet zugleich aber auch im Objekt etwa vorhandene Sonderlösungen heraus.

Fehler in der Ausführung können dabei gezielt und frühzeitig erkannt und abgestellt werden.

Bei dem Niveau 3 handelt es sich um eine „Fachbauleitung Brandschutz“ durch die Experten von KK FIRE ENGINEERS als „baubegleitende Qualitätskontrolle“.

Hier wird ergänzend zu den Niveaus 1 und 2 eine vollständige Prüfung aller Bauprodukte und -arten auf ordnungsgemäße Übereinstimmung mit den entsprechenden Eignungsnachweisen vorgenommen. Gegebenenfalls werden hierzu bei einzelnen Bauteilen auch zerstörende Prüfungen vorgenommen.

Der Fachbauleiter nimmt an den Prüfungen der Sachverständigen nach den Prüfordnungen der Länder teil bzw. ist zumindest zeitweise anwesend, um etwaige Mängel im anlagentechnischen Brandschutz zu erfahren und deren Beseitigung zu unterstützen.

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Erstellen von Brandschutzakten

  • Im Rahmen der Dokumentation werden zum Zeitpunkt der Fertigstellung alle für den Bauherrn und Betreiber relevanten Dokumente wie der Brandschutznachweis, Baugenehmigungen, Bescheinigungen und Verwendbarkeitsnachweise zu einer Brandschutzakte zusammengeführt.
  • Die Brandschutzakte ist für die Durchführung von Wartungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen und Prüfungen im Sinne des Bauordnungsrechts, insbesondere aber auch zur künftigen Inanspruchnahme von Bestandschutz für das Gebäude ist es redundant erforderlich.
  • Bei Bauvorhaben im Prüfsachverständigenverfahren ist eine vollständige Brandschutzakte Basis für die Bescheinigung Brandschutz II.
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Organisation / Durchführung von Wirkprinzipprüfungen

  • Die Wirk-Prinzip-Prüfung ist eine Überprüfung des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen. Dabei werden in Bezug auf die ablaufenden Brandfallsteuerungen möglichst repräsentative Test-Szenarien durchlaufen.
  • Die Prüfung ist eine gewerkverbindende Prüfung einer bauordnungsrechtlich prüfpflichtigen Anlage mit einer anderen bauordnungsrechtlich prüfpflichtigen Anlage oder einer anderen Anlage, wie etwa Brandmeldeanlagen mit Entrauchungsanlagen.
  • So sollen bei einem Brand beispielsweise nicht nur der Räumungs- und Fernalarm ausgelöst werden, sondern auch die Rauchableitungs- sowie Nachströmöffnungen angesteuert werden.
  • Aufgrund der zunehmenden Komplexität der Anlagen müssen auch die Schnittstellen der Anlagen untereinander überprüft werden, um so sicherzustellen, dass im Gefahrenfall alle Sicherheitseinrichtungen die an sie gestellten Aufgaben erfüllen.
  • Für ausgewählte Test-Szenarien wird dabei ein Konzept einer stichprobenhaften Wirk-Prinzip-Prüfung erstellt. Die Prüfung des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens von Anlagen wird dann in der Regel Gewerkebezogen im Zuge einer Vor-Ort-Prüfung anhand der abgestimmten Test-Szenarien vor Inbetriebnahme abgeprüft.
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Bescheinigung Brandschutz II

Sofern die Wahl des Bauherrn für die Prüfung des Brandschutznachweises auf den Prüfsachverständigen für Brandschutz gefallen ist (Bescheinigung Brandschutz II), überwacht dieser auch die Umsetzung des von ihm bescheinigten Brandschutznachweises.

  • Die stichprobenhafte Überwachung der ordnungsgemäßen Bauausführung (hinsichtlich des bescheinigten Brandschutznachweises) – mit dem Ziel der Ausstellung der Bescheinigung Brandschutz II - ist eine nach PrüfVBau vorgeschriebene Prüfleistung.
  • Die Experten von KK FIRE REVIEW mit Qualifikation zum Prüfsachverständigen für Brandschutz begleiten dabei die Ausführung und bescheinigen die ordnungsgemäße Umsetzung der Maßnahme bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen.
  • Der hierfür erforderliche Aufwand variiert je nach örtlichen Gegebenheiten, der Komplexität, sowie der Baustelle selbst.

PrüfVBau Prüfen / Bescheinigen

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