Bescheinigungen sicherheitstechnische Anlagen

Gemäß Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung SPrüfV müssen durch Prüfsachverständige für sicherheitstechnische Anlagen diese sicherheitstechnische Anlagen auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit geprüft und bescheinigt werden.

Auf Veranlassung des Bauherrn oder des Betreibers sind diese Prüfungen

  • vor der ersten Inbetriebnahme der baulichen Anlagen,
  • unverzüglich nach einer wesentlichen Änderung der baulichen Anlage oder der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen sowie
  • jeweils innerhalb einer Frist von drei Jahren (wiederkehrende Prüfungen)

durchführen zu lassen. Die dafür nötigen Vorrichtungen und fachlich geeigneten Arbeitskräfte sind bereitzustellen und die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten.

Diese Prüfungen führen die Experten von KK FIRE INSPECT mit eigenen Prüfsachverständigen durch, wo erforderlich in Zusammenarbeit mit anderen Prüfsachverständigen, und stellen die nach SPrüfV erforderliche Anlage 16: Bescheinigung der Wirksamkeit und Betriebssicherheit aus.
 

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