Die Notwendigkeit für Selbsthilfekräfte oder Brandschutz- bzw. Räumungshelfer gemäß DGUV ergibt sich aus bauordnungsrechtlichen Vorgaben (Brandschutznachweis, BSO, VkV) oder aus betrieblichen Erwägungen (DGUV I 205-023, -033).
Dabei kommt es uns insbesondere auf die maßgeschneiderte Ausbildung für Ihr Objekt und Ihre Bedürfnisse an.
Die Ausbildung Ihrer Kräfte für die Sicherheit im Brandfall, die sich in einen Theorieteil und einen Praxisteil gliedert, übernimmt das Team von KK FIRE SERVICES. Die praktische Ausbildung erfolgt mit unserem Feuerlöschtrainer an Ihren jeweiligen Unternehmensstandorten. Die Ausbildung wird mit einer Leistungskontrolle und bei Erfolg mit einem Ausbildungszertifikat abgeschlossen.
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