Theoretische Ausbildung

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Vorbereitung auf die Prüfung zum Prüfsachverständigen Brandmelde- und Alarmierungsanlagen

Zum Erlangen der Anerkennung als Prüfsachverständiger Brandmelde- und Alarmierungsanlagen werden in der PrüfVBau Bayern u.a. der Nachweis der besonderen Fachkunde, sowie eine mind. 2-jährige Mitwirkung an Prüfungen vorgegeben.
 

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Schulungen elektrische Anlagen

Die KK FIRE INSPECT führt diese Schulungen als Inhouse-Schulung oder an ausgewählten Standorten aus. Die Auswahl der einzelnen Schulungsinhalte, sowie deren fachlicher Tiefe, erfolgt in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber.

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Selbsthilfekräfte, Brandschutz- und Räumungshelfer

Die Notwendigkeit für Selbsthilfekräfte oder Brandschutz- bzw. Räumungshelfer gemäß DGUV ergibt sich aus bauordnungsrechtlichen Vorgaben (Brandschutznachweis, Brandschutzordnung, VkV) oder aus betrieblichen Erwägungen (DGUV I 205-023, -033). Wir beraten Sie gerne hierzu!

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Evakuierungs- / Räumungsübungen

Für einen reibungslosen Ablauf der Evakuierung oder Räumung im Alarmfall, müssen die möglichst pragmatischen organisatorischen Maßnahmen aus Evakuierungskonzept, Räumungskonzept unterwiesen und in der Praxis ausgebildet werden.

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Brandschutzbeauftragte

Für Betriebe und Einrichtungen mit besonderen Gefahren sind Brandschutzbeauftragte erforderlich.
Gerne beraten wir Sie dahingehend.

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Vorbereitung auf die Prüfung zum Prüfsachverständigen Brandmelde- und Alarmierungsanlagen

Die KK FIRE INSPECT bereitet Sie in theoretischen Schulungen in den Bereichen Baurecht und Normung auf den Fachkundenachweis (schriftlich – praktisch/mündlich) vor. Zudem haben Sie die Möglichkeit, unsere Prüfsachverständigen über 2 Jahre bei Prüfungen regelmäßig zu begleiten und bei diesen mitzuwirken.

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Schulungen elektrische Anlagen

KK FIRE INSPECT führt folgende Schulungen zu elektrischen Anlagen aus:

  • DIN VDE 0100: ausgewählte Themenschwerpunkte, Neuerungen, Praxisprobleme
  • DIN VDE 0833-2: Brandmeldeanlagen (Mitglied im DKE 713.0.3)
  • DIN VDE 0833-4: Sprachalarmierungsanlagen (Mitglied im DKE 713.0.17)
  • DIN VDE V 0826-2: Brandwarnanlagen
  • DIN EN 50172, DIN EN 1838: Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
  • Bayerische Bauordnung BayBO: Grundlagen, bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweise, Schutzziele
  • Bayerisch technische Baubestimmungen BayTB: Grundlagen Brandschutz A2, Anhang 14 TR TGA
  • Leitungsanlagenrichtlinie MLAR: Grundlagen, brandschutztechnische Maßnahmen an elektrischen Leitungsanlagen, Behandlung von Leitungsdurchführungen, Maßnahmen des Funktionserhaltes im Brandfall

Die KK FIRE INSPECT​​​​​​​​​​​​​​ führt diese Schulungen als Inhouse-Schulung oder an ausgewählten Standorten aus. Die Auswahl der einzelnen Schulungsinhalte, sowie deren fachlicher Tiefe, erfolgt in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Neben einer praxisorientierten Vermittlung der Schulungsinhalte erhalten die Teilnehmer umfangreiches Schulungsmaterial.

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Selbsthilfekräfte, Brandschutz- und Räumungshelfer

Die Notwendigkeit für Selbsthilfekräfte oder Brandschutz- bzw. Räumungshelfer gemäß DGUV ergibt sich aus bauordnungsrechtlichen Vorgaben (Brandschutznachweis, BSO, VkV) oder aus betrieblichen Erwägungen (DGUV I 205-023, -033).

Dabei kommt es uns insbesondere auf die maßgeschneiderte Ausbildung für Ihr Objekt und Ihre Bedürfnisse an.

Die Ausbildung Ihrer Kräfte für die Sicherheit im Brandfall, die sich in einen Theorieteil und einen Praxisteil gliedert, übernimmt das Team von KK FIRE SERVICES. Die praktische Ausbildung erfolgt mit unserem Feuerlöschtrainer an Ihren jeweiligen Unternehmensstandorten. Die Ausbildung wird mit einer Leistungskontrolle und bei Erfolg mit einem Ausbildungszertifikat abgeschlossen.

 

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Evakuierungs- / Räumungsübungen

Für einen reibungslosen Ablauf der Evakuierung oder Räumung im Alarmfall, müssen die möglichst pragmatischen organisatorischen Maßnahmen aus Evakuierungskonzept und Räumungskonzept unterwiesen und in der Praxis ausgebildet werden.

Die Spezialisten von KK FIRE SERVICES beraten Sie bei der Planung der Übung oder übernehmen die gesamte Organisation und Durchführung samt Auswertung und Manöverkritik.
 

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Brandschutzbeauftragte

Für Betriebe und Einrichtungen mit besonderen Gefahren sind Brandschutzbeauftragte erforderlich.

Wir entwickeln zusammen mit Ihrem Betrieb ein auf Ihre Belange und Prozesse maßgeschneidertes Ausbildungskonzept zum Brandschutz­beauftragten auf Basis der DGUV I 205-003/ vfdb-Richtlinie 12-09/01. Die Ausbildung können wir für Sie sowohl erstmalig als auch wiederkehrend durchführen.

Wenn alternativ hierzu die Brandschutzbeauftragten nicht selbst durch den Betrieb gestellt werden, bieten wir auch diese Leistung als Externe Brandschutzbeauftragter an.

 

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