Gutachten

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Gutachterliche Stellungnahme

Fragestellungen zum Brandschutz treten oftmals auch außerhalb eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens auf. Diese Fragestellungen können sich dabei auf konzeptionelle Lösungsansätze des Brandschutzes, oder auch auf die konkrete bauliche Ausführung von einzelnen Brandschutzmaßnahmen beziehen.

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Gerichtsgutachten

Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen ist es oftmals erforderlich, ein selbständiges Beweisverfahren durchzuführen, welches im Auftrage des Gerichts in einem Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mündet.

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Privat- bzw. Parteigutachten

Sofern Auseinandersetzungen im Hinblick auf eine zulassungskonforme Ausführung von Brandschutzmaßnahmen, oder aber eine korrekte und maßvolle Brandschutzplanung noch nicht Gegenstand eines selbständigen Beweisverfahrens und somit Gerichtsgutachtens sind, werden durch uns Privat- bzw. Parteigutachten erstellt.

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Gutachterliche Stellungnahme

Fragestellungen zum Brandschutz treten oftmals auch außerhalb eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens auf. Diese Fragestellungen können sich dabei auf konzeptionelle Lösungsansätze des Brandschutzes, oder auch auf die konkrete bauliche Ausführung von einzelnen Brandschutzmaßnahmen beziehen. Die sachverständige Bewertung des jeweiligen Begutachtungsgegenstands mündet entsprechend nicht in einem Brandschutznachweis oder Brandschutzkonzept, vielmehr verfassen wir in diesen Fällen individuelle, gutachterliche Stellungnahmen.

Über unsere langjährige Tätigkeit und Erfahrung im Bereich des gesamten Themenspektrums des Brandschutz­wesens steht in unserem Team für weitgehend jede Frage- bzw. Aufgabenstellung ein sachverständiger Kollege mit seiner Fachkompetenz zur Verfügung.

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Gerichtsgutachten

Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen ist es oftmals erforderlich, ein selbständiges Beweisverfahren durchzuführen, welches im Auftrage des Gerichts in einem Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mündet. Im Fokus stehen hierbei regelmäßig Mangelbehauptungen zur baulichen Ausführung des Brandschutzes, bzw. zur Brandschutzplanung oder auch die Beurteilung von resultierenden Schäden.

Unser Herr Hoffmann ist seit 2009 von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz.

Die Tätigkeit basiert auf dem geleisteten Eid, wonach der Sachverständige seine Begutachtung unabhängig, weisungsfrei, persönlich und unparteiisch ausführt und seine Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen erstattet.

Mehr dazu: Das bundesweite IHK-Sachverständigenverzeichnis (SVV) - SVW

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Privat- bzw. Parteigutachten

Sofern Auseinandersetzungen im Hinblick auf eine zulassungskonforme Ausführung von Brandschutzmaßnahmen, oder aber eine korrekte und maßvolle Brandschutzplanung noch nicht Gegenstand eines selbständigen Beweisverfahrens und somit Gerichtsgutachtens sind, werden durch uns Privat- bzw. Parteigutachten erstellt.

Die Bearbeitung erfolgt dabei gleichermaßen unter Berücksichtigung der wesentlichen Grundsätze, die auch an Gerichtsgutachten gestellt werden, d.h. eine unabhängige, weisungsfreie und neutrale Bearbeitung nach bestem Wissen und Gewissen.

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