Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen ist es oftmals erforderlich, ein selbständiges Beweisverfahren durchzuführen, welches im Auftrage des Gerichts in einem Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mündet. Im Fokus stehen hierbei regelmäßig Mangelbehauptungen zur baulichen Ausführung des Brandschutzes, bzw. zur Brandschutzplanung oder auch die Beurteilung von resultierenden Schäden.
Unser Herr Hoffmann ist seit 2009 von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz.
Die Tätigkeit basiert auf dem geleisteten Eid, wonach der Sachverständige seine Begutachtung unabhängig, weisungsfrei, persönlich und unparteiisch ausführt und seine Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen erstattet.
Mehr dazu: Das bundesweite IHK-Sachverständigenverzeichnis (SVV) - SVW
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