Mitwirken bei der Einholung einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE/vBg)
Wird bei sicherheitsrelevanten Bauprodukten, Bauteilen oder Bauarten von den eingeführten Technischen Baubestimmungen abgewichen oder gibt es gar keine technischen Regeln, ist die Bauwerkssicherheit auf andere Art nachzuweisen.
Sofern der Nachweis der Bauwerkssicherheit nicht durch einen allgemeinen Nachweis nach Art. 17 i. V. m. Art. 18 und 19 Bayerische Bauordnung (BayBO) erfolgen kann, ist für regelungsbedürftige Bauprodukte eine sog. Zustimmung im Einzelfall (ZiE) nach Art. 20 BayBO erforderlich.
Für Bauarten ist anstelle einer allgemeinen Bauartgenehmigung der Nachweis nach Art. 15 Abs. 2 Nr. 1 BayBO in Form einer vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung (vBg) nach Art. 15 Abs. 2 Nr. 2 zu führen.
Dabei ist nachzuweisen, dass der Antragsgegenstand für das konkrete Vorhaben verwendbar ist. D.h., dass von ihm keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit sowie die natürlichen Lebensgrundlagen ausgehen. Als Nachweis ist ein objektbezogenes Gutachten einer sachverständigen Person bzw. Stelle vorzulegen. Dieses Gutachten muss besagen, ob oder mit welchen Maßnahmen der Antragsgegenstand die im konkreten Fall gestellten bauordnungsrechtlichen Anforderungen (z. B. Feuerwiderstand, Dauerfunktionstüchtigkeit, Rauchschutz) erfüllt.
Die Experten von KK FIRE ENGINEERS unterstützen Sie bei der Erarbeitung der erforderlichen Unterlagen, der Antragstellung und begleiten Sie durch dieses Verfahren.