Bestätigungen sicherheitstechnische Anlagen

Gemäß bauordnungsrechtlicher Vorschriften, für z.B. Bayern die Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung (SPrüfV), sind bestimmte sicherheitstechnisch wichtige Anlagen und Einrichtungen hinsichtlich deren Wirksamkeit und Betriebssicherheit vor Inbetriebnahme und wiederkehrend durch Sachkundige zu prüfen und zu bestätigen.

In Bayern wird ferner für die wiederkehrenden Prüfungen der Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, sowie der Sicherheitsstromversorgungen die Möglichkeit einer Prüfung durch sachkundige Personen im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 2 eingeräumt.

Das Team verfügt über Sachkundige für die Prüfung von

  • Brandmelde- und Alarmierungsanlagen (wiederkehrend),
  • Sicherheitsstromversorgungsanlagen (wiederkehrend),
  • Blitzschutzanlagen,
  • Kabelschottsystemen,
  • BOS-Anlagen,
  • automatischen Schiebetüren und Türen mit elektrischen Verriegelungen in Rettungswegen
  • Feuerlöschern
  • Löschwasserleitungen trocken/ Löschwasserleitungen nass, Wandhydranten (wiederkehrend),
  • Hydranten/ Löschwasserbehältern,
  • Brandschutzklappen

und stellt die nach SPrüfV erforderliche Bestätigung der Wirksamkeit und Betriebssicherheit aus.

Unsere Experten führen auch Prüfungen an folgenden „sonstigen“ elektrischen Anlagen und unter Beachtung der hierfür zutreffenden technischen Normen aus:

  • Anlagen der allgemeinen Elektroinstallation nach DIN VDE 0100 und DIN VDE 0101
  • Blitzschutzsysteme nach DIN EN 62305
  • Solar-Photovoltaik-Stromversorgungssysteme nach DIN VDE 0100-712
  • Stromversorgung von Elektrofahrzeugen nach DIN VDE 0100-722
  • Elektro-Fischfanggeräte nach der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug fischereirechtlicher Bestimmungen (VwVFiR), hier wiederkehrende Prüfung alle 3 Jahre

 

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