Brandsicherheitswachen
Die Notwendigkeit für Brandsicherheitswachen ergibt sich fallweise z.B. bei der Durchführung von Veranstaltungen. Wir unterstützen Sie mit ausgebildeten und erfahrenen Kollegen.
Die Notwendigkeit für Brandsicherheitswachen ergibt sich fallweise z.B. bei der Durchführung von Veranstaltungen. Wir unterstützen Sie mit ausgebildeten und erfahrenen Kollegen.
Sanitätswachen werden bei der Durchführung von Veranstaltungen auf Grundlage der Versammlungsstättenverordnung VStättV nötig. Wir verfügen über einen Pool an entsprechend ausgebildeten und erfahrenen Kollegen, die Sie bei Ihrem Vorhaben gerne unterstützen.