Private Feuerbeschau
In Bayern liegt die Zuständigkeit für die Durchführung der Feuerbeschau bei den Kommunen. Diese entscheiden über die jeweilige Durchführung nach pflichtgemäßem Ermessen.
Aus Gründen beschränkter Personalressourcen sind sie jedoch oftmals nicht oder nur unregelmäßig in der Lage dieser Aufgabe nachzukommen.
In Baden-Württemberg etwa werden für die Aufgabe der Brandverhütungsschau regelmäßig im Auftrag der Baurechtsbehörde Sachverständigen hinzugezogen, wenn die Baurechtsbehörde personell nicht in der Lage ist, die Brandverhütungsschau in den vorgesehenen Zeitabständen selbst durchzuführen.
Da die Feuerbeschau dazu dient, Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, die durch Brände entstehen können, zu verhüten, kann es im Rahmen der Betreiberverantwortung regelmäßig sinnvoll sein die Feuerbeschau privat durchführen zu lassen.
Mit den Kollegen von KK FIRE SERVICES steht Ihnen hierzu ein kompetenter Partner zur Seite. Im Übrigen bieten wir diese Dienstleistung selbstverständlich auch Kommunen an.